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Die Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem
Kunden / Versicherungsnehmer
Im Gegensatz zu anderen Handelsmaklern besteht für
den Versicherungsmakler gegenüber seinen Kunden bzw. dem
Versicherungsinteressenten eine Pflicht zum Tätigwerden.
Bei dem Bemühen, dem Kunden eine dem Risiko adäquate Deckung zu verschaffen,
treffen den Versicherungsmakler umfangreiche Pflichten. Diese bestehen unter
anderem in den folgenden Tätigkeiten:
Analyse des Risikos
Hierzu muss der Makler gegebenenfalls bei dem Versicherungsinteressenten Nachfrage halten, um sich genaue Kenntnis über Art und Umfang des Risikos zu verschaffen, als Grundlage für das von ihm zu entwickelnde Deckungskonzept. Entwicklung eines Deckungskonzeptes für das Risiko
Handlungsmaxime ist hierbei die bestmögliche Absicherung des Kunden unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte des zu versichernden Risikos. Untersuchungen des Marktes im Hinblick auf die aus Kundensicht
bestmöglichen Angebote der in Betracht kommenden Risikoträger
Hierbei hat der Makler die Leistungsfähigkeit der Versicherer mit zu berücksichtigen. Einholung von Angeboten bei den Versicherern und deren Prüfung
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Diese Verpflichtung beinhaltet im Wesentlichen den Konditionenvergleich und, hieran anschliessend, das Aushandeln und Festlegen der Vertragskonditionen mit dem ausgewählten Versicherer. |