Aufgabengebiet des Versicherungsmaklers

Im Gegensatz zu anderen Handelsmaklern besteht für den Versicherungsmakler gegenüber seinen Kunden bzw. den Versicherungsinteressenten eine Pflicht zum Tätigwerden. Diese Betätigungspflicht, die darauf ausgerichtet ist, dass sich der Versicherungsmakler um einen Versicherungsabschluss bemüht, wird teilweise gewohnheitsrechtlich begründet, sie dürfte jedoch heute in zunehmendem Masse auf vertraglicher Vereinbarung mit dem Versicherungsinteressenten beruhen. Bei dem Bemühen, dem Kunden eine risikoadäquate Deckung zu verschaffen, treffen den Versicherungsmakler umfangreiche Pflichten. Diese bestehen in den folgenden hauptsächlichen Tätigkeiten:

  • Analyse des Risikos
  • Hierzu muss der Makler gegebenenfalls beim Versicherungsinterssenten Nachfrage halten, um sich genaue Kenntnis über Art und Umfang des Risikos zu verschaffen, als Grundlage für das von ihm zu entwickelnde Deckungskonzept.

  • Entwicklung eines Deckungskonzeptes für das Risiko
  • Handlungsmaxime ist die bestmögliche Absicherung des Kunden unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte des zu versichernden Risikos.

  • Untersuchung des Marktes im Hinblick auf die aus Kundensicht
        bestmöglichen Angebote der in Betracht kommenden Risikoträger
  • Hierbei hat der Makler die Leistungsfähigkeit der Versicherer mit zu berücksichtigen. Bei grösseren Risiken muss er - zumal dann, wenn dies verkehrsüblich ist - ein Mitversicherungs-Modell entwickeln, also an der Deckung mehrere Versicherer beteiligen.

  • Einholung von Angeboten bei den Versicherern und deren Prüfung
  • Diese Verpflichtung beinhaltet im wesentlichen den Konditionenvergleich und, hieran anschliessend, das Aushandeln und Festlegen der Vertragskonditionen mit dem ausgewählten Versicherer.

  • Prüfung der vom Versicherer vorgenommenen Dokumentierung
  • Abgleich zwischen Angebot bzw. abgestimmten Vertragskonditionen einerseits und dem dokumentierten Vertragsinhalt andererseits.

  • Laufende Beratung des Kunden / Versicherungsnehmers während der Vertragsdauer
  • Beratung hinsichtlich der Nebenpflichten aus dem Versicherungsvertrag, Hinweise zur Beachtung von Obliegenheiten, zur Anpassung des Versicherungsschutzes bei Veränderung des Risikos etc. Beratung über Sicherheits- und Schadenverhütungsmaßnahmen und Aufklärung des Kunden über die Auswirkung auf die Prämiengestaltung.

  • Unterstützung des Kunden / Versicherungsnehmers im Schadenfall
  • Hilfestellung bei der Aufnahme des Schadens, der Ausfertigung der Schadenanzeige, gegebenenfalls Empfehlung eines geeigneten Sachverständigen.

  • Befolgung von Weisungen des Kunden
  • Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, ihm vom Kunden erteilte Weisungen zu befolgen, beispielsweise einen bestimmten Versicherungsvertrag zu kündigen und das Risiko auf einen anderen Versicherer umzudecken, ferner z.B. den Umfang des Versicherungsschutzes zu verändern.

  • Laufende Beobachtung des Risikos und der Deckungsangebote am Markt
  • Die Verpflichtung beinhaltet die Sorge dafür, dass das Risiko des Kunden / Versicherungsnehmers, einschließlich aller Veränderungen, denen es während der Vertragslaufzeit unterworfen sein kann, zu den für den Kunden günstigsten Konditionen versichert ist, die der Markt bietet.